Mitglied werden

Als Vereinsmitglied erkennen Sie Satzung und Ordnungen des Vereins sowie die Erklärung zum Datenschutz an.

Vereinsbeiträge (werden abgebucht):

Grundbeitrag:
Beitrag für Erwachsene: 36,00 €, Beitrag Ehepartner: 24,00 €,
Beitrag für Jugendliche (bis Ende Studium): 18,00 €

Abteilungs- bzw. Zusatzbeiträge:
Zusatzbeitrag Frauengymnastik 12,00 €
Zusatzbeitrag Tennis 50,00 €, Zusatzb. Ehepartner 38,00 €, Zusatzb. Jugendliche 20,00 €
 

Anmeldung: Antrag hier herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und dem Abteilungs-/Übungsleiter aushändigen

Abmeldung / Kündigung: Zum Jahresende schriftlich
 

Auszug aus der Satzung betreffend Mitgliedschaft:

§ 3 Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft
1. Mitglied des TVO kann grundsätzlich jede männliche und weibliche Person sein bzw. werden.
2. Die Anmeldung muss schriftlich beim Kassenwart erfolgen. Sie kann auch bei den Abteilungsleitern vorgenommen werden, die sie an den Kassenwart weiterzuleiten haben.
3. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren ist eine schriftliche Einverständniserklärung der bzw. des gesetzlichen Vertreters beizufügen.
4. Der Vorstand ist verpflichtet, in der darauffolgenden ordentlichen Vorstandssitzung über evtl. Einwände und den Aufnahmeantrag endgültig zu entscheiden. Im Falle einer Ablehnung durch den Vorstand ist der Antrag an den Rechtsausschuss zu überweisen. Dieser entscheidet in 2. Instanz endgültig. Die Mitgliedschaft bedingt die Anerkennung der Vereinssatzung, die jedem Mitglied auszuhändigen ist.
5. Die Mitgliedschaft erlischt a) aufgrund einer schriftlichen Abmeldung zum Ende des laufenden Geschäftsjahres, b) bei Tod des Mitglieds und c) bei Ausschluss sofort, der Ausschluss geschieht durch Beschluss des Gesamtvorstandes endgültig. Ausschlussgründe: Vereinsschädigendes Verhalten.

§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder
1. Alle Mitglieder haben das Recht, nach Rücksprache mit den Abteilungsleitern sich nach eigener Wahl an den Veranstaltungen und Trainingsgruppen des TVO zu beteiligen.
2. Alle Mitglieder des TVO erhalten nach Vollendung des 16. Lebensjahres das aktive Wahlrecht. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres fällt Ihnen das Passive (Kandidatur für ein Vorstandsamt im TVO) zu. Kandidaten des sog. geschäftsführenden Vorstandes und des Rechtsausschusses müssen das 21. Lebensjahr vollendet haben.
3. Alle Mitglieder sind verpflichtet, ihre Beiträge fristgerecht in der von der Jahreshauptversammlung auf der Basis der Satzungsbestimmungen festgesetzten Höhe zu bezahlen.
Im Übrigen ergeben sich die Rechte und Pflichten der Vereinsmitglieder aus den Bestimmungen dieser Satzung.